Der RheinBurgenWeg wurde im Jahr 2010 komplett nach den Kriterien des "Qualitätswegs Wanderbares Deutschland" überarbeitet. Hierbei kam es zu vielen Wegeverlegungen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kartenmaterial und die Wanderliteratur auf dem aktuellen Stand sind und die neue Wegeführung enthalten.
Biken und Reiten sind am RheinBurgenWeg verboten
Liebe Reiter und Mountainbiker,
wir freuen uns, dass auch Sie Interesse am RheinBurgenWeg haben. Aber der RheinBurgenWeg ist ein Wanderweg. Leider kommt es immer wieder zu Zwischenfällen.
Es gibt hier für die Waldbereiche klare gesetzliche Regelungen:
Rheinland-Pfalz
§22 Abs. 3 Satz 1 LWaldG erlaubt das Rad fahren und Reiten im Wald nur auf Straßen und Waldwegen. Waldwege im Sinne des Gesetzes sind gemäß § 3 Abs. 7 LWaldG nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege. Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und –pfade sind keine Waldwege.
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie deshalb, den RheinBurgenWeg nicht mit dem Fahrrad oder dem Pferd auf den unzulässigen Strecken zu nutzen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!


